Dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm noch keine "belastenden Nachrichten" von allfälligen Abnehmern und Lieferanten vorlegen konnte, ist der Tatsache geschuldet, dass die beiden Mobiltelefone noch nicht ausgewertet werden konnten. Jedenfalls kann aus dem Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm nicht auch "über andere Quellen" zu "belastenden Nachrichten" gekommen ist, nicht geschlossen werden, dass es keine Abnehmer und Lieferanten gebe (vgl. im Übrigen die Ausführungen zum dringenden Tatverdacht oben).