Zum jetzigen Zeitpunkt ist – wie bereits mit Entscheid SBK.2024.136 vom 22. Mai 2024 dargelegt – weder etwas über die möglichen Abnehmer noch über die Herkunft der sichergestellten Betäubungsmittel bekannt. Dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm noch keine "belastenden Nachrichten" von allfälligen Abnehmern und Lieferanten vorlegen konnte, ist der Tatsache geschuldet, dass die beiden Mobiltelefone noch nicht ausgewertet werden konnten.