Nach dem Erwogenen erscheint es zumindest fraglich, ob es sich beim sichergestellten Geldbetrag (auch) um Familienersparnisse handelt. Es kann jedenfalls nicht gesagt werden, der sichergestellte Geldbetrag stamme ausschliesslich von den Ersparnissen der Familie. Vielmehr bleibt die Herkunft eines grossen Teils des Geldes ungeklärt. Demnach besteht auch unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse der Strafuntersuchung der dringende Tatverdacht hinsichtlich einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Handel mit Betäubungsmitteln).