Fraglich ist schliesslich auch, weshalb der Beschwerdeführer als einziger in der Familie Zugriff zum Safe mit den ganzen (Familien-)Ersparnissen haben soll. Der Beschwerdeführer ist einerseits das jüngste Familienmitglied und andererseits gaben sowohl seine Schwester als auch seine Mutter zu Protokoll, dass der Beschwerdeführer in letzter Zeit "mit schlechten Kollegen draussen" gewesen sei, sie miteinander gestritten und deshalb nicht mehr miteinander gesprochen hätten (act. 34, Frage 59; act. 49, Fragen 86 f.; act. 52, Frage 122).