bzw. welchen jeweils ihre Löhne gutgeschrieben werden (act. 31 f., Frage 25 ff.; vgl. auch act. 24, Frage 88). Würde das Geld im Safe tatsächlich nur aus den Ersparnissen der vergangen drei Jahre stammen – was bei diesem Betrag offenkundig nicht nur aus den Gelegenheitsgeschenken der Verwandtschaft der Fall sein kann (vgl. zum Umfang der Gelegenheitsgeschenke act. 33, Frage 53; act. 47 f., Fragen 71 und 77; act. 50, Frage 98; act. 52, Frage 119, wo jeweils von Fr. 50.00 bis Fr. 200.00 die Rede ist) –, hätten die drei Geschwister monatlich ihren Lohn vom Bankkonto abheben und nach Hause bringen müssen, was wiederum nicht einfach "zufällig" geschieht.