Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich aus den zwischenzeitlich durchgeführten Einvernahmen der Familienmitglieder eben gerade nicht eindeutig, dass dieses Geld auch den übrigen Familienmitgliedern gehört. Vielmehr drängen sich aufgrund ihrer Aussagen diverse weitere Fragen auf und liegen Unstimmigkeiten vor. So geben zwar sein Bruder B._____ (fortan: Bruder), seine Schwester C._____ (fortan: Schwester) sowie seine Mutter D._____ (fortan: Mutter) zu Protokoll, ein Teil des Geldes gehöre auch ihnen und sie hätten es zusammengelegt, um auf etwas zu sparen. Niemand konnte sich jedoch erklären, weshalb es plötzlich so viel Geld sei (act. 21 f., Frage 60 ff.;