Offenbar wurde bei der erneuten Zustellung der Verfügung vom 13. Mai 2024 mit normaler Post nur ein Einzahlungsschein, jedoch kein Begleitbrief etwa mit Hinweis auf den Fristenlauf beigelegt. Mangels anderer Angaben der Parteien ist zudem davon auszugehen, dass Beginn und Ende der laufenden Frist auch im Rahmen des Telefonats vom 7. Juni 2024 nicht thematisiert wurden.