Nachdem die Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben am 7. Juni 2024 bei der Staatsanwaltschaft Baden angerufen habe, da sie die Sendung aufgrund ihrer Ferienabwesenheit nicht habe abholen können, wurde ihr die Verfügung vom 13. Mai 2024 (inkl. Einzahlungsschein) am 10. Juni 2024 erneut per A-Post zugesandt (Beschwerdebeilage 4). Nach Angaben der Beschwerdeführerin habe sie am 11. Juni 2024 vom Inhalt der Verfügung Kenntnis erlangt und die Zahlung der Sicherheit am 20. Juni 2024 in Auftrag gegeben. Gemäss dem eingereichten Bankbeleg wurde die Zahlung am 21. Juni 2024 ausgeführt (Beschwerdebeilage 5).