erkennbaren Tatbestand der Körperverletzung. Daran vermag auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin, wonach derzeit noch nicht abschliessend beurteilt werden könne, ob es sich dabei um eine einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand oder um eine versuchte schwere Körperverletzung handelt, nichts zu ändern. Von einem rechtlich komplexen Fall ist nach der Rechtsprechung namentlich dann auszugehen, wenn er heikle Rechtsfragen wie die Definition der Tatbestandsmerkmale einer Vergewaltigung aufwirft (Urteil des Bundesgerichts 1B_638/2021 vom 10. März 2022 E. 3.3.2 mit Hinweis).