Der Umstand, dass der Beschuldigte als einer ihrer engsten Freunde durch den Vorfall ihr Vertrauen zutiefst missbraucht und sie durch sein Handeln langfristig entstellt habe, einzig, um seinen Fetisch blutender/verletzter Frauen auszuleben, sei für sie nach wie vor eine enorme psychische Belastung. Diese äussere sich weiter darin, dass sie lange Zeit nicht bereit gewesen sei, Strafanzeige einzureichen und sie sich nicht einmal gegenüber ihren Eltern habe öffnen und diese um Hilfe habe bitten können. Die Beschwerdeführerin könne ihre Sache auf sich selbst gestellt offensichtlich nicht sachgerecht und hinreichend wirksam vertreten. Sie sei verängstigt und eingeschüchtert, wodurch sie