Dort gab er auch an, aktuell keine Medikamente zu nehmen und nicht in ärztlicher Behandlung zu sein (Protokoll vom 13. Juli 2024, Fragen 39 ff.; Beilage 4 zum Haftantrag vom 14. Juli 2024). Die paranoide Schizophrenie des Beschwerdeführers ist somit unbehandelt, womit eine baldige Besserung seines Gesundheitszustands sehr unwahrscheinlich ist (vgl. auch Gutachten, S. 55). Gestützt darauf erscheinen die erwähnten (ambulanten) Ersatzmassnahmen (vgl. E. 5.3.1 hiervor) vorliegend nicht geeignet, um der Ausführungsgefahr der im Raum stehenden Todesdrohungen ausreichend zu begegnen.