Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Beschwerdeführer aktuell keine Medikamente zu sich nimmt und nicht in ärztlicher Behandlung ist (Protokoll vom 13. Juli 2024, Fragen 39 ff.; Beilage 4 zum Haftantrag vom 14. Juli 2024). Damit ist ihm vorerst eine (sehr) ungünstige Prognose zu stellen. Die Drohung des Beschwerdeführers, er müsse ein "Sturmgewehr nehmen und rumlaufen und um [sich] schiessen", reiht sich schliesslich in das Gesamtbild ein und bestärkt im Rahmen einer Gesamtbewertung die sehr ungünstige Prognose.