Die Drohungen verdeutlichen eine enorme Aggressivität und deuten auf eine latente Gefährlichkeit hin. Zwar attestiert ihm das Gutachten lediglich eine Rückfallgefahr hinsichtlich weiterer Drohungen und Beschimpfungen, und damit nicht explizit eine ungünstige Prognose hinsichtlich Delikte gegen Leib und Leben (vgl. Gutachten, S. 55 f.), doch dürfte dies letztlich auf den Umstand zurückzuführen sein, dass sich eine solche Beurteilung aufgrund der damals zu beurteilenden Anlasstaten nicht aufgedrängt hatte.