Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist, wer dieser Mann bzw. diese Frauen sein sollen bzw. ob diese überhaupt existieren oder ob sie eine blosse Wahnvorstellung des Beschwerdeführers sind (vgl. die Aussagen anlässlich der Eröffnung der Festnahme, denen zufolge er nur sagen konnte, dass es sich um Frauen handle, die ihm nachspionierten; er höre sie immer, wenn er ins Solarium gehe [Protokoll vom 13. Juli 2024, Fragen 20 ff.; Beilage 4 zum Haftantrag vom 14. Juli 2024]), kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich tatsächlich um reale Personen handelt.