Der Beschwerdeführer drohte insbesondere, einen unbekannten Mann mit einem Nummernschild des Kantons Nidwalden sowie die Frau, die im Solarium Öl ausgeleert habe, bzw. die Frauen, die jeweils "im Kreis sitzen", abzustechen, sollte er ihnen nochmals begegnen. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist, wer dieser Mann bzw. diese Frauen sein sollen bzw. ob diese überhaupt existieren oder ob sie eine blosse Wahnvorstellung des Beschwerdeführers sind (vgl. die Aussagen anlässlich der Eröffnung der Festnahme, denen zufolge er nur sagen konnte, dass es sich um Frauen handle, die ihm nachspionierten;