4.2.2. Ausweislich der Akten kontaktierte der Beschwerdeführer B.E._____ mehrmals über Instagram mittels Sprach- und Textnachrichten. Der Beschwerdeführer nannte sie u.a. "Hure" und "Schlampe" und äusserte insbesondere, er hoffe, dass B.E._____ und ihre Familie erschossen oder erstochen würden (vgl. Haftantrag vom 14. Juli 2024; Beilage 1 zum Haftantrag vom 14. Juli 2024). In den einzelnen Sprachnachrichten wirft er B.E._____ u.a. vor, sie habe "irgendwelche Frauen" beauftragt, die ihn stalken und die sie "im Solarium auf ihn hetze". Diese Frauen würden jeweils "draussen im Kreis sitzen" und er habe sie schon mehrmals erwischt.