4.2. 4.2.1. Gemäss Gutachten leidet der Beschwerdeführer u.a. an einer chronischen paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.00), die sich insbesondere durch wahnhafte Fehlinterpretationen, Personen- und Situationsverkennungen, wahngeleitete Emotionen, Handlungen und Affekte sowie Halluzinationen äussert. Die Gesamtheit der Symptomatik sei als schwer ausgeprägt zu klassifizieren. Die paranoide Schizophrenie mit Denkzerfahrenheit und insbesondere die Beeinträchtigungsideen wie auch die unterschiedlichen beeinträchtigenden Halluzinationen mit wahngeleiteten Emotionen und Handlungen seien als relevante Risikofaktoren für zukünftige strafbare Handlungen einzustufen (Gutachten, S. 52 f., 54 f.).