Aufgrund des geistigen Zustands und der jüngsten Drohungen kämen derzeit alle Personen weiblichen Geschlechts als potenzielle Opfer in Frage. Dass es sich bei den Drohungen um bekannte Kraftausdrücke handle, sei keine Grundlage für eine Legalprognose. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass es sich bislang nur um leere Drohungen gehandelt habe. Anlässlich der Hafteröffnung habe sich herausgestellt, dass der Beschwerdeführer beinahe jeglichen Bezug zur Realität verloren habe und eine normale Gesprächsführung fast unmöglich sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass sich nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch seine psychische Erkrankung negativ weiterentwickeln könne.