und im Strafantrag vom 7. Dezember 2023 schreibt, der Beschuldigte habe ihn "mind. 3x kräftig gegen die Brust" gestossen (act. 611). In der polizeilichen Einvernahme vom 7. Dezember 2023 führte der Beschwerdeführer vor der Polizei auf, wie er vom Beschuldigten gestossen worden sei und gab an, dieser habe ihn drei bis vier Mal kräftig weggestossen (Polizeiliche Einvernahme Beschwerdeführer vom 7. Dezember 2023, Frage 11 [act. 616]). Die Aussagen des Beschwerdeführers schwanken dabei zwischen einem Schlagen und einem Stossen.