Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfeldengegenstand Laufenburg vom 5. Juli 2024 in der Strafsache gegen C._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) erstattete am 7. Dezember 2023 Strafanzeige gegen C._____ (fortan: Beschuldigter) wegen Gefährdung des Lebens und Tätlichkeiten, stellte entsprechend Strafantrag und konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger.