3. Den Hinterbliebenen werden die vorgenannten Gegenstände auf Verlangen ausgehändigt. Wird die Aushändigung nicht binnen 30 Tagen ab Rechtskraft der Einstellung verlangt, wird ein Verzicht angenommen und es erfolgt die Vernichtung durch die Staatsanwaltschaft. 4. Der von der IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau sichergestellte Recorder sowie USB-Stick werden dem Agrola-Shop in R._____ nach Rechtskraft der Einstellung zurückgegeben.