" 1. Der/die Angezeigte sei wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu verurteilen, begangen am 17. August 2023 in R._____ zum Nachteil der B._____. 2. Die Verfahrenskosten seien der/dem Angezeigten aufzuerlegen. 3. Der/die Angezeigte sei zu verurteilen, dem Anzeigenden/Privatkläger eine angemessene Genugtuung zu bezahlen und ihm die entstandenen Parteikosten zu ersetzen." 2. Am 1. Juli 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg: -3-