Königsfelden der Psychiatrischen Dienste Aargau AG. Dort beschrieb sie das Verhältnis zu den Eltern als angespannt und erklärte, nicht mehr mit den Eltern zusammen wohnen zu wollen. Aufgrund dieses Ersuchens von †B._____ und des Umstands, dass die Eltern mit Jahrgang 1940 bzw. 1946 in absehbarer Zeit altersbedingt ohnehin nicht mehr in der Lage sein würden, sich um †B._____ zu kümmern, wurde ein von den Eltern losgelöstes Wohnen seitens der Sozialen Dienste Q._____ als dringend angezeigt erachtet. Am 1. April 2023 konnte †B._____ in das betreute Wohnheim der C._____ AG in R._____ eintreten.