172ter StGB ist bzw. wenn er den vom Bundesgericht festgesetzten Grenzwert von Fr. 300.00 überschreitet. Ein erheblicher immaterieller Nachteil liegt etwa vor, wenn einer Person ein dringend benötigter Gegenstand entzogen wird (etwa der Braut das Hochzeitskleid am Hochzeitstag) oder der Entzug eines Gegenstands zu einer emotionalen Beeinträchtigung von erheblichem Gewicht führt (PHILIPPE WEISSEN- BERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 25, 27 und 30 zu Art. 141 StGB).