Dementsprechend ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft Baden auf die Aussagen der Beschuldigten abstellte und die Strafuntersuchung einstellte. Wer jahrelang ohne jegliche Aufsicht und Kontrolle für ihn angeblich werthaltige Sachen in einem de facto nicht abgeschlossenen Rollcontainer in einem halböffentlichen Raum aufbewahrt, darf sich nicht wundern, wenn ihm diese irgendwann abhandenkommen.