Dass Sachen, die in der beschriebenen Weise ohne jegliche Kontrolle über eine lange Zeit halböffentlich "aufbewahrt" werden, mit der Zeit zu verschwinden pflegen, ist eine Erfahrungstatsache. Letztlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie von irgendjemandem behändigt, entsorgt oder auch mutwillig zerstört werden. Gerade deshalb werden persönliche Sachen von gewissem (materiellem oder immateriellem) Wert in aller Regel auch nicht so aufbewahrt. Dies allein spricht zwar noch nicht gegen die Behauptung des Beschwerdeführers, die von ihm bezeichneten Sachen in der besagten Weise im Rollcontainer gelagert zu haben.