Erstens könnte man ohne Weiteres auch umgekehrt argumentieren, dass die Behauptung des Beschwerdeführers (das Verschwinden des Rollcontainers Mitte Juni 2023 bemerkt zu haben) die Behauptung der Beschuldigten (den Rollcontainer bereits im März/April 2023 verschoben zu haben) unglaubhaft erscheinen lasse. Zweitens ist nicht ohne Weiteres einsichtig, warum ein ev. um wenige Wochen verzögertes Bemerken des Fehlens des Rollcontainers und der darin angeblich gelagerten Sachen "höchst zweifelhaft" sein soll.