4.4. 4.4.1. Die Staatsanwaltschaft Baden verwies auf die Aussage der Beschuldigten, den Rollcontainer bereits im März/April 2023 ins Sekretariat verschoben und damit dem Beschwerdeführer entzogen zu haben. Die Behauptung des Beschwerdeführers, dies erst Mitte Juni 2023 bemerkt zu haben, sei "höchst zweifelhaft", weil er als Bewohner des Hauses das Sitzungszimmer, wo sich der Rollcontainer zuvor befunden habe, täglich habe passieren müssen. Bei Einreichung der Strafanzeige am 13. September 2023 sei die dreimonatige Strafantragsfrist deshalb bereits verstrichen gewesen.