ordnung sei es verpönt, wenn Rechtsfälle aus dem betreffenden Hoheitsgebiet des einen Partners durch einen anderen Partner desselben Anwaltsbüros vertreten würden. Der Präsident des F._____ habe von Anfang an "durch voreiliges rechtswidriges Handeln des F._____" massgeblich dazu beigetragen, dass die hängigen Rechtsverfahren überhaupt erst entstanden seien. Diese "Unregelmässigkeiten" seien von Amtes wegen zu berücksichtigen, auch bei der Kosten- und Entschädigungsfrage.