1.2. Der Beschwerdeführer führte mit Strafanzeige aus, in einem von ihm seit 2018 von der C._____ gemieteten Arbeitsraum einen Rollcontainer benutzt zu haben, um private Belege und Dokumente aufzubewahren (S. 2/Ziff. 1 f.). Mitte Juni 2023 sei dieser verschwunden. Die Beschuldigte habe ihm die Rückgabe seiner Sachen verweigert und mit anwaltlichem Schreiben vom 30. Juni 2023 (Anzeigebeilage 4) versucht, die Bedeutung der Tat zu verharmlosen. Es sei aber nicht um belanglose Dinge gegangen, sondern um Unterlagen zu einem […]kurs samt Diplom, Unterlagen zum […]unterricht mit neuem Lehrplan, Geld für […], […] Gegenstände, -4-