3.6. Der Beschwerdeführer erstattete am 2. April 2024 eine Stellungnahme mit dem Antrag, die Eingabe der Beschuldigten vom 22. März 2024 sei aus dem Recht zu weisen. Zudem beanstandete er "Unregelmässigkeiten" der Rechtsvertretung der Beschuldigten. Diese seien materiell und bei der Kosten- und Entschädigungsfrage zu berücksichtigen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: