1. Der Beschwerdeführer beanzeigte am 12. September 2023 die Beschuldigte, allenfalls Unbekannt, bei der Staatsanwaltschaft Baden wegen Sachentziehung und unerlaubter Selbsthilfe, ev. wegen zusätzlicher Straftatbestände. Gleichzeitig stellte er entsprechende Strafanträge und erklärte, sich als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen zu wollen.