Anderseits bestreitet die Beschwerdeführerin die gegen sie erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht und es erscheint ohne juristischen Beistand nicht als wahrscheinlich, dass sie ihre Bestreitungen im rechtlichen Kontext der ihr vorgeworfenen Tatbestände richtig einordnen könnte. Auf sich allein gestellt wäre der Beschwerdeführerin mit anderen Worten eine wirksame Verteidigung gegen die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe nicht möglich.