Das Bezirksgericht Brugg hat im Verfahren ST.2023.68 am 2. Juli 2024 Rechtsanwalt C._____ als amtlichen Verteidiger der Beschwerdeführerin eingesetzt und ein foren- sisch-psychiatrisches Gutachten über die Beschwerdeführerin betreffend eine allfällige psychische Störung und die Schuld(un)fähigkeit angeordnet (vgl. Beschwerdebeilagen 6 und 7). Anderseits bestreitet die Beschwerdeführerin die gegen sie erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht und es erscheint ohne juristischen Beistand nicht als wahrscheinlich, dass sie ihre Bestreitungen im rechtlichen Kontext der ihr vorgeworfenen Tatbestände richtig einordnen könnte.