In rechtlicher Hinsicht stellen sich indessen Fragen, welchen ein juristischer Laie (die Beschwerdeführerin ist Elektroingenieurin, vgl. ihre polizeiliche Einvernahme vom 6. April 2024) nicht ohne rechtlichen Beistand gewachsen wäre. So stellen sich Fragen bezüglich der Einheit des Verfahrens bzw. des Gerichtsstands bei mehreren an verschiedenen Orten verübten Straftaten (vgl. Art. 34 Abs. 3 StPO) und ob bei der Beschwerdeführerin überhaupt Schuldfähigkeit gegeben ist. Das Bezirksgericht Brugg hat im Verfahren ST.2023.68 am 2. Juli 2024 Rechtsanwalt C.___