3.3. Die Beschwerdeführerin reichte am 5., 9. und 19. August 2024 (je Eingang) Eingaben zu Handen der Justizleitung ein, welche am 5., 12. bzw. 19. August 2024 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weitergeleitet wurden. In der Eingabe vom 19. August 2024 (Eingang) beantragte die Beschwerdeführerin sinngemäss die Entlassung ihres Verteidigers (vgl. Ziff. 1 der Anträge). 3.4. Mit Stellungnahme vom 17. September 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: