4.2. Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 22. August 2023 wurde (mit Wirkung ab 21. August 2023) Markus Spielmann, Rechtsanwalt, als amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers eingesetzt. Nach der Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau dauert die amtliche Verteidigung bis zum Widerruf und gilt somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren.