Im Hinblick auf die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme führte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in ihrer Beschwerdeantwort weiter aus, sie habe diverse Unterlagen betreffs diverser Konti ediert und festgestellt, dass auf den ihr bekannten Konti nicht genug Geld vorhanden sei, um allfällige Klientenforderungen zu begleichen, weshalb keine Konti gesperrt worden seien. Da sich weder aus den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die potentielle Deliktssumme der angeblichen Veruntreuungen entnehmen lässt, noch in den Akten die Unterlagen betreffs "diverser Konti" zu finden sind, lässt sich diese Begründung und damit