Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe Unterlagen betreffend diverser Konti ediert und festgestellt, dass nicht (mehr) genug Geld vorhanden sei, um "allfällige Klientengelder" zu begleichen, weshalb im Sinne der Verhältnismässigkeit keine Konti gesperrt worden seien. Die Frage, ob die gewonnenen Erkenntnisse in Verletzung des Anwaltsgeheimnisses bzw. aus einer fishing expedition stammten und deshalb einem Verwertungsverbot unterlägen, sei vom Sachrichter zu entscheiden und vermöge am vorliegenden Tatverdacht nichts zu ändern.