2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau begründet die Grundbuchsperre in der angefochtenen Verfügung damit, dass sie gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen mehrfacher Veruntreuung von Vermögenswerten führe. Die Beschlagnahme der Liegenschaft diene vorliegend der Sicherung des Vermögens im Hinblick auf eine Einziehung sowie zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen.