1. B._____ erstattete am 29. März 2023 Strafanzeige gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer). Der Beschwerdeführer habe im Rahmen des anwaltlichen Mandatsverhältnisses ihm zustehende, aber an den Beschwerdeführer als dessen Rechtsanwalt ausbezahlte Versicherungsleistungen im Umfang von Fr. 113'472.15 behalten. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verfügte am 1. Juni 2023 die Eröffnung der Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen Veruntreuung. 2. Am 8. Juli 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau: " 1. Die Liegenschaft/Parzelle GB […], Parzellen-Nr. aaa an der R-Strasse in […], lautend auf A._____ (Beschuldigter) wird mit Beschlag belegt.