3.5.4. Der Beschwerdeführer macht zunächst geltend, der Beschuldigte habe sich unberechtigterweise Zugang zu internen Dokumenten der S._____ AG verschafft. Diese Dokumente habe er unter anderem der Strafanzeige vom 20. Oktober 2023 sowie dem Gesuch vom 25. Oktober 2023 beim Handelsgericht Zürich beigefügt (Strafanzeige, Rz. 66). Den Akten ist zu entnehmen, dass es sich hierbei unter anderem um einen Mietkautionsantrag bei Q._____, einen Mietvertrag mit der L._____, E-Mails von der U._____ AG und der X._____ AG an die E-Mail Adresse des Beschwerdeführers bei der S._____ AG, einen Outsourcing-Vertrag mit der Y._____ AG sowie eine Versicherungsofferte der Z.___