2 StGB (Urteil des Bundesgerichts 7B_542/2023 vom 30. Mai 2024 E. 2.2.3 mit weiteren Hinweisen). Solche Möglichkeiten zugunsten des Täters, die Strafbarkeit abzuwenden oder zu mildern, sind im UWG nicht gegeben und sind auch - 11 - mit dessen funktionalen Zielsetzung des Schutzes vor Wettbewerbsverfälschung nicht vereinbar (BERGER, a.a.O., N. 67 zu Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG).