Die in Betreibung gesetzte Forderung von CHF 500'000.00 gegen die vom Beschwerdeführer geführte S._____ AG scheint auf einen laufenden Rechtsstreit zwischen der W._____ AG und der S._____ AG zurückzuführen zu sein. Dieser Streit war unter anderem bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Handelsgericht Zürich betreffend vorsorgliche Massnahmen (Verfahren […]; Beilage 5 der Eingabe vom 13. September 2024). In diesem Rahmen warf die W._____ AG unter anderem dem Beschwerdeführer (Gesuchgegner 1) und der S._____ AG (Gesuchgegnerin 7) unlauteres Verhalten vor. Die materielle Begründetheit der in Betreibung gesetzten Forderung ist vorliegend nicht zu prüfen.