Auch der vom Beschuldigten ausgeübte Zwang in Bezug auf die verschlechterten Arbeitsbedingungen sei hinreichend dargelegt worden. Wenn die Löhne offensichtlich gekürzt würden, um nur noch Lohnabzüge für unrechtmässig massiv reduzierte Löhne zahlen zu müssen, sei der Tatbestand des Missbrauchs von Lohnabzügen sehr wohl erfüllt. Es sei Aufgabe der Kantonalen Staatsanwaltschaft, diesen Vorwürfen nachzugehen (Beschwerde, Rz. 44).