3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 9. Juli 2024 zugestellte Nichtanhandnahmeverfügung vom 2. Juli 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen der angezeigten Delikte zu eröffnen.