Weiter habe sich der Beschuldigte mutmasslich am 7. Dezember 2023 oder 8. Dezember 2023 in das Linke- dIn-Profil des Beschwerdeführers eingeloggt, sein Profilfoto mit jenem eines Affen ausgetauscht und im Titel tatsachenwidrig ergänzt, dieser sei "arbeitslos". Dies betreffe klar die menschlich-sittliche Ehre. Der Verweis auf ein mögliches Zivilverfahren entbinde die Kantonale Staatsanwaltschaft nicht von ihren Untersuchungspflichten, wenn eine Strafanzeige eingereicht werde (Beschwerde, Rz. 50 ff.).