2 StGB (Urteil des Bundesgerichts 7B_542/2023 vom 30. Mai 2024 E. 2.2.3 mit weiteren Hinweisen). Solche Möglichkeiten zugunsten des Täters, die Strafbarkeit abzuwenden oder zu mildern, sind im UWG nicht gegeben und sind auch mit dessen funktionalen Zielsetzung des Schutzes vor Wettbewerbsverfälschung nicht vereinbar (BERGER, a.a.O., N. 67 zu Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG). - 11 -