3.2.3. Der Beschwerdeführer brachte mit Beschwerde vor, die sachfremden Ziele des Beschuldigten seien entgegen der Auffassung der Kantonalen Staatsanwaltschaft sehr wohl konkret benannt worden. Mit den Schikanebetreibungen sowie dem Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen sei beabsichtigt worden, das wirtschaftliche Fortkommen des Beschwerdeführers zu gefährden. Eine solche Gefährdung liege bei Betreibungen auf der Hand und müsse nicht weiter konkretisiert werden. Wenn der Beschwerdeführer -8-