2. 2.1. In der Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, die Hauptverhandlung hätte am 19. Juni 2024 ohnehin nicht stattfinden können, da alle drei Beschuldigten sowie ihre amtlichen Verteidiger hätten anwesend sein müssen. Leider sei indessen die Mitbeschuldigte C._____ entschuldigt abwesend gewesen und seine Ehefrau, die Mitbeschuldigte B._____, habe ein Arztzeugnis eingereicht. So habe die Gerichtsverhandlung infolge Abwesenheit zweier beschuldigter Personen nicht durchgeführt werden können. Die Durchführung trotz Abwesenheit von zwei mitbeschuldigten Personen hätte er auch verweigert.